BHS Beitragsordnung

BHS Beitragsordnung, Stand 1.8.2021

Mitgliedsbeiträge und Fälligkeiten

1. Beiträge 

 Die von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge betragen:

 

Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr mit Eintritt.

60,00 EUR

 

Jahresbeitrag ordentliche/außerordentliche Mitglieder

100,00 EUR

 

Jahresbeitrag Ehegatten/Lebenspartner

50,00 EUR

 

Jahresbeitrag Jugendliche, Studenten, Azubis 
Beitragspflichtig mit Erreichen des 15. Lebensjahres!

50,00 EUR

Neue Mitglieder werden zunächst als außerordentliche Mitglieder geführt, bis sie nach ca. 1 Jahr als ordentliche Mitglieder von der Mitgliederversammlung bestätigt werden können.

 

2. Sonderbeiträge  

Für die Nutzung des Clubschiffes für Mitsegler, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mitglieder im BHS sind, beträgt 60,00 EUR 

Kinder / Jugendliche sind bis zum Erreichen des 15. Lebensjahres beitragsfrei. 

Für die gastweise Teilnahme an der Theorieausbildung ist ein Sonderbeitrag von 150,00 EUR zu entrichten.

 

3. Fälligkeiten 

 Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt fällig: 

  • die Beiträge für ordentliche Mitglieder sind bis 31.01. des Jahres fällig,  
  • die Beiträge für neue und somit außerordentliche Mitglieder werden im ersten Jahr quartalsmäßig ab Eintritt berechnet. •     Die Aufnahmegebühr ist mit Eintritt sofort fällig!  
  • Das Bankeinzugsverfahren ist verpflichtend.  

4. Zahlungsverzug

Grundsätzlich müssen die Mitglieder dafür Sorge tragen, dass Sie Rechnungen und fällige Gebühren umgehend überweisen oder am Lastschriftverfahren teilnehmen. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung kann nur nach vorheriger Bezahlung erfolgen!

Die Mitglieder kommen 4 Wochen nach Fälligstellung von Beiträgen, Gebühren,

Teilnahmegebühren und sonstigen vom Verein berechneten Leistungen – das erfolgt meist mit einer Rechnung – in Verzug.

Kommt das Mitglied wegen Nichtzahlung oder einer Rücklastschrift in Verzug gelten die folgenden Regelungen:

  1. Die erste Mahnung erfolgt per e-Mail, die Verantwortung des Emailkontos liegt beim Mitglied.
  2. Die 2. Mahnung erfolgt in der Regel nach 14 Tagen nach der 1. Mahnung durch einen postalisch zuzustellen Brief. Dafür wird eine Mahngebühr von 5 EUR erhoben.
  3. Die 3. Mahnung erfolgt durch einen Brief im Wege des Einschreibens mit

Rückschein. Darin wird auch mitgeteilt , dass bei einem weiteren

Zahlungsverzug die Mitgliedschaft durch Ausschluss erfolgt. Auf § 5 Abs. 2.3 der Satzung wird ausdrücklich verwiesen. Dafür eine zusätzliche Mahngebühr von 15 EUR erhoben.